Rückbau von Windenergieanlagen
Der Rückbau von Windenergieanlagen ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern, einschließlich Sachsen-Anhalt, sind Betreiber verpflichtet, die Windräder nach der endgültigen Einstellung des Betriebs vollständig zurückzubauen – das heißt, auch das Fundament muss entfernt werden. Zusätzlich müssen die Betreiber finanzielle Sicherheiten für die Rückbaukosten hinterlegen, beispielsweise in Form einer Rückbaubürgschaft.