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Projekt – Fakt 3

Geräuschbelastung von Windenergieanlagen
Für reine Wohngebiete gilt in Bezug auf den Schallpegel ein nächtlicher Maximalwert von 35 dB, moderne Kühlschränke haben einen Richtwert von 35-47 dB. Um eine Windenergieanlage nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz zu genehmigen, muss ein vorläufiges Schallgutachten erstellt werden. Im Rahmen dieser Berechnung wird von einer gefrorenen Erdoberfläche mit minimaler Vegetation bei 9 m/s Wind über das ganze Jahr gerechnet (absolutes Worst Case Szenario). Erst wenn die Anlage unter diesen Bedingungen die Schallrichtlinien erfüllt, ist sie genehmigungsfähig.

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